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Jugendschutz im Webradio (JMStV)
Ein heißes
Thema
Viele Webradios haben einen
Text oder Bild, auf Ihrer HP, wo drin steht, "Wir halten uns an
das Jugendschutzgesetz".
Dies ist eine
Gesetzeswidrige Aussage, da es von keinem Gesetz gedeckt
wird.
Zur Aufklärung, das
Jugendschutzgesetz ist nur für den öffentlichen Raum zuständig,
das bedeutet, für alle Geschäfte, wo Alkohol angeboten wird,
Kneipen und Gaststätten / Discotheken oder den öffentlichen
Verkehrsraum.
Für den Bereich Medien und
Webradio ist dieses Gesetz absolut nicht zuständig und es wird
darin auch nicht aufgeführt.
Der Webradio / Radio oder
auch Fernsehen, ist der Medienstaatsvertrag und daraus
resultierend der Jugendmedienstaatsvertrag
zuständig.
In beiden Staatsverträgen,
gibt es auch keine direkte aussage dazu, sondern nur folgendes,
"Ein Jugendlicher / Kind, welches einem Webradio zuhört, tut
dieses von zu Hause aus und unterliegt dort, der
Aufsichtsplicht, der Erziehungsberechtigten".
Die Aussage, wir halten uns
an das Jugendschutzgesetz, ist Klage würdig und es wurde auch
schon Urteile gesprochen, da es als Diskriminierung angesehen
wird.
Kommen wir zu dem Punkt, wie
will man das auch als Webradiobetreiber überprüfen? Das einzige
was ein Webradiobetreiber sehen kann, ist die IP, Daten welche
in einem Profil eingetragen werden, kann keiner
überprüfen.
Um eine Überprüfung zu
ermöglichen, geht dieses nur über eine spezielle Firma, welche
dieses über eine Personalausweis abfrage machen darf. Selbst
dann ist aber kein 100% Schutz gegeben, da sich ein
Jugendlicher, auch mal schnell den Ausweis der Eltern holen
kann.
Selbst das Senden, mit dem
sogenannten Muttizettel, ist nichts rechtens, weil auch dieses
der Eltern obliegt. Der einzige und zu empfehlende Weg wäre es,
sich mit den Eltern gemeinsam an einen Tisch zu
setzen.
Hier nun auch ein Link zum
Medienstaatsvertrag ---
medienstaatsvertrag.org/mediengesetz
Also kommen wir zum
eindeutigen Hinweiss, der Verweis auf das Jugendschutzgesetz im
Webradio ist falsch und somit nicht erlaubt. Mehr hierzu:
https://www.wmig.de/jugendschutz.html